Seit 1. 10 2004 haben wir einen Vertrag mit der TGKK und der "Versicherung für Landeslehrer" über einen "ambulanten Rehablock". (ARB)
Ziel des ARB ist es, die stationären Reha-Aufenhalte nach bestimmten Operationen einzusparen, sodass die PatientInnen zu Hause wohnen und zur Therapie in die jeweilige Einrichtung fahren.
Folgende Indikationen fallen in den "ambulanten Rehablock":
- Polytrauma (Querschnitt, periphere Lähmungen)
- Wirbelsäulenverletzungen mit subtotaler oder totaler Querschnittslähmung
- Gelenksnahe Frakturen der großen Röhrenknochen (Unter- und Oberschenkel, Oberam), Trümmerfrakturen des Sprunggelenks, Fersenbeinfrakturen
- Gelenksimplantate ( Schulter, Hüfte, Knie)
- Zustand nach Bandscheibenoperation
- Operative Versorgung aufgrund einer Kreuzbandruptur
- Schulterluxation in Verbindung mit RM-Ruptur
- SLAP- Läsion
Der ARB beinhaltet folgende Therapien:
- 16x mobilisierende Physiotherapie für 40 Minuten
- 16x mobilisierende Unterwasserphysiotherapie für 30 Minuten
- 16x Lymphdrainage für 20 Minuten
- 16x Muskelstimulation und Exponentialstrom
Die Kosten für diese Rehabilitationsleistungen werden zu 100% von der Gebietskrankenkasse übernommen. Der Rehablock kann von einem praktischen Arzt mit Operationsbericht bzw. Facharztbefund oder von einem Facharzt ausgestellt werden.
Bei einer eventuellen notwendigen Weitebehandlung besteht die Möglichkeit, sich einen zweiten und dritten Rehablock ausstellen zu lassen.